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(04.05.23, 10:00)
Anpassung an die Folgen des Klimawandels / Kreis Siegen-Wittgenstein

(Antrag ausfüllen und Angebot oder Materialliste hochladen)

 

  • Im Fördertopf: 250.000 Euro (davon 103.000 Euro über Zuwendungsbescheide gebunden).
  • Die Umsetzung der Maßnahme muss bis zum 29. Februar 2024 erfolgen und alle Nachweise eingereicht werden.
  • Förderung beträgt 50 % für alle Maßnahmen, die für eine Dach- oder Fassadenbegrünung notwendig sind. (Ausgenommen Überprüfung der Statik, Unterkonstruktionen, Rückbauten und Verschalungen).
  • In der Nachweisführung sind bestenfalls 2 weitere Angebote einzureichen oder zu dokumentieren, dass der Markt erkundet worden ist (Anfrage von 2 weiteren Fachunternehmen).
 
Gefördert vom

Logo Ministerium für Umwelt Naturschutz und Verkehr



 

 
 

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