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Aktuelles vom 24. Januar 2011 PDF Drucken E-Mail

 

Bekanntmachung der Haushaltssatzung und ihrer Anlagen des Zweckverbandes Region Wittgenstein für das Haushaltsjahr 2011

 

Aufgrund des § 18 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.10.1979 (GV. NRW S. 621), zuletzt geändert durch GO-Reformgesetz vom 12. 05. 2009 (GV. NRW S. 298), der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17,12.2009 (GV. NRW 5.950) hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Region Wittgenstein mit Beschluss vom 04. November 2011 folgende Haushaltssatzung für das Jahr 2011 erlassen:

 

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011, der die für die Erfüllung der Aufgaben des Zweckverbandes voraussichtlich anfallenden Erträge und die entstehenden Aufwendungen sowie die eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

 

im Ergebnisplan mit
dem Gesamtbetrag der Erträge auf
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
844.000,00 €
844.000,00 €

und im Finanzplan mit
dem Gesamtbetrag der
Einzahlung aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
965.230,00 €
dem Gesamtbetrag der
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
801.800,00 €
dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der
Finanzierungstätigkeit auf
1.472.000,00 €
dem Gesamtbetrag der
Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der
Finanzierungstätigkeit auf
1.678.550,00 €
festgesetzt.

 

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen
erforderlich ist, wird auf 1.244.000,00 €
festgesetzt.

 

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

§ 4

Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage / allgemeinen Rücklage: entfällt.

 

§ 5

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung
in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 750.000,00 €
festgesetzt.

 

§ 6

Die Wertgrenze für die Veranschlagung und Abrechnung einzelner Investitionsmaßnahmen gemäß § 41 Abs. 1 Buchstabe h) GO NRW in Verbindung mit § 4 Abs. 4 Gemeindehaushaltsverordnung wird auf 10.000,00 € (Gesamtauszahlungsbedarf festgelegt.

 

§ 7

Die Verbandsumlage nach § 19 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit beträgt 764.830,00 €

 

und wird gemäß § 14 Abs. 2 der Verbandssatzung des Zweckverbandes Region Wittgenstein von den Verbandsmitgliedern im Verhältnis ihrer Einwohnerzahlen getragen.

 

Es werden die aktuellen Bevölkerungszahlen der Statistik des Landesbetriebes Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW), Stand 31. 12. 2009, zugrunde gelegt.

 

Stadt Bad Berleburg: 19.993 Einwohner
Stadt Bad Laasphe: 14.510 Einwohner
Gemeinde Erndtebrück:

 

7.243 Einwohner
gesamt Zweckverband Region Wittgenstein: 41.746 Einwohner

 

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wird zu jedermanns Einsichtnahme ab sofort bis zur Feststellung des Jahresabschlusses des Folgejahres in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes Region Wittgenstein im Rathaus Erndtebrück, Talstraße 27, 57339 Erndtebrück, zur Verfügung gehalten.

Hinweis:
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung und des Gesetzes über kommunale für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn

  1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

  2. diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,

  3. der Verbandsvorsteher hat den Beschluss der Verbandsversammlung vorher beanstandet oder

  4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber dem Zweckverband vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

 

Erndtebrück, den 6. Januar 2011

Der Vorsitzende der Verbandsversammlung
Eberhard Friedrich

 

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