Der Zweckverband Region Wittgenstein wird aufgrund der Eilbedürftigkeit einer Grundstücksangelegenheit im Industriepark Wittgenstein das Umlaufbeschlussverfahren durchführen.
Seit der Feststellung der epidemischen Lage von landesweiter Tragweite am 14. April 2020 gilt für die Dauer von zwei Monaten, dass eilbedürftige Angelegenheiten, die der Beschlussfassung eines Regionalen Planungsträgers oder Zweckverbandes unterliegen, im Umlaufverfahren getroffen werden dürfen.
Erndtebrück, den 28.04.2020
gez. Henning Gronau (Verbandsvorsteher)
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